Das vierlande Hinweisgeber-System / Beschwerdeverfahren dient der Meldung von Verstößen gegen unsere Unternehmensgrundsätze und gegen geltende Gesetze (u.a. Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG, Lebensmittelinformationsverordnung LMIV), zu deren Einhaltung wir uns durch den vierlande-Verhaltenskodex verpflichtet haben.