LMIV


Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
ist am 13.Dezember 2014 in Kraft getreten.

Die europaweit einheitliche Verordnung hat das Ziel, den Verbraucher beim Lebensmittelkauf und beim Essen außer Haus noch umfassender zu informieren.

Ein Kernelement der LMIV ist die besondere Kenntlichmachung der Allergene, um den betroffenen Personen, die an einer Allergie bzw. einer Unverträglichkeit gegen gewisse Inhaltsstoffe leiden, detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel zu geben.

Die LMIV nennt 14 Stoffe, die allergische Reaktionen bei den betroffenen Personen auslösen können. Diese müssen bei verpackten Lebensmitteln nun in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden.

Neuerdings sind Sie als Gastronom ebenfalls verpflichtet, diese Allergene für Ihr Speisenangebot kenntlich zu machen.

Ausnahme

Eine Kennzeichnung muss nicht erfolgen, wenn das Allergen konkret im Angebot benannt wird. Beispiel: Seelachs in Senf-Rahm-Sauce. Hier kann der auf den Zusatz „enthält Fisch, Senf und Milch“ verzichtet werden, da die Bezeichnung einen deutlichen Hinweis auf die Zutat mit dem Allergenpotential liefert.

Die Kenntlichmachung der Allergene kann, wie bei den deklarationspflichtigen Zusatzstoffen (Phosphat, Konservierungsstoffe, etc.) in dieser Weise erfolgen: Fußnoten in der Form von Buchstaben oder Zahlen in Speise-und Menükarten.

Wir empfehlen Ihnen pro Gericht eine Auflistung der Allergene zu erstellen und diese in einem Ordner zu hinterlegen. So können Sie Ihren Gästen jederzeit mit Informationen dienen. Als allgemeiner Aushang oder Zusatz in der Speisekarte reicht dann dieser Beispielsatz: „Bei Fragen zu möglichen Allergenen in unseren Speisen informieren wir Sie gerne!“

Unsere Empfehlung

Sie haben weniger zu deklarieren, wenn sich die Menünamen an den Zutaten Ihrer Speisen orientieren (z.B. Seelachs in Senf-Rahm-Sauce). Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die oben genannte Lösung: Legen Sie einen Ordner mit sämtlichen Speisen und deren Allergenen an, den Sie Ihren Kunden bei Nachfrage zum Nachschlagen reichen können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Lebensmittel und Landwirtschaft.